Ambulanter Pflegedienst und Tagespflege

Teilstationäre Leistungen der Tagespflege  werden von den Pflegekassen wie folgt getragen:

Pflegegrad 2:          689,00 Euro

Pflegegrad 3:       1.298,00 Euro

Pflegegrad 4:       1.612,00 Euro

Pflegegrad 5:       1.995,00 Euro

Zusätzlich können die "Hotelleistungen" (Unterkunft, Verpflegung, Investition) mit den Betreuungsleistungen gem. § 45 SGB XI verrechnet werden. Diese belaufen sich monatlich auf 125,00 Euro.


Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.