Teilstationäre Leistungen der Tagespflege werden von den Pflegekassen wie folgt getragen:
Pflegegrad 2: 689,00 Euro
Pflegegrad 3: 1.298,00 Euro
Pflegegrad 4: 1.612,00 Euro
Pflegegrad 5: 1.995,00 Euro
Zusätzlich können die "Hotelleistungen" (Unterkunft, Verpflegung, Investition) mit den Betreuungsleistungen gem. § 45 SGB XI verrechnet werden. Diese belaufen sich monatlich auf 125,00 Euro.
Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.